Hörgeräte

Mit dem Alter lässt unser Hörvermögen nach. Dies geschieht meist schleichend und wird oft nicht selbst bemerkt. Oft fallen Hörprobleme nur in Gesellschaft auf, oder Angehörige weisen uns darauf hin.

Eine Schwerhörigkeit kann zu einer relevanten Einschränkung des Sprachverstehens führen. In bestimmten Fällen kann eine Verbesserung des Sprachverstehens durch die Anpassung von Hörgeräten erzielt werden. Man unterscheidet verschiedene Hörgeräte-Typen, die je nach Art und Ausprägung der Hörminderung Anwendung finden. Die am häufigsten verwendeten Hörgeräte sind sogenannte „Luftleitungs-Hörgeräte“, die den Schall über den Gehörgang, das Trommelfell und die Gehörknöchelchen an das Innenohr übertragen. Diese Hörgeräte-Form wird als HdO- (also hinter dem Ohr) und als IdO- Version angeboten.

Bei bestimmten Erkrankungen, wie z.B. einem nicht vorhandenen Gehörgang oder einer Erkrankung des Mittelohres werden sogenannte Knochenleitungs-Hörgeräte verordnet, bei dem der Schall über den Knochen an das Innenohr geleitet wird.

In anderen Situationen werden Hörgeräte-Systeme operativ eingesetzt, entweder weil eine Taubheit besteht oder, weil andere Umstände die Hörverbesserung durch „konventionelle“ Hörgeräte erschweren.

Aktuelle Patienteninformation

Der Bocholter Raum ist HNO-ärztlich unterversorgt. 4 der 6 bisher existierenden HNO-Praxen im Bereich Bocholt/Rhede/Vreden haben dauerhaft ohne Nachfolgeregelung geschlossen. Dadurch sehen wir uns vor die große Herausforderung gestellt, deutlich mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen. Dies führt zu erheblich längeren Wartezeiten auf einen Termin und in unseren 4 Telefonleitungen. Meine Mitarbeiterinnen bemühen sich stets, für Sie den bestmöglichen Termin zu finden.

Zum Schutz meiner Mitarbeiterinnen, bitte ich Sie eindringlich, auch bei verlängerten Wartezeiten auf einen Termin, höflich im Umgang mit meinem Team zu sein. Diskussionen über die Wartezeit in der Telefonleitung oder über eine für Sie ungünstige Terminvergabe sind nicht zielführend und kosten uns allen wichtige Zeit.

Ein vertrauensvolles und respektvolles Miteinander ist die unverzichtbare Grundlage jeder medizinischen Behandlung.

Beleidigungen, Bedrohungen, aggressive oder respektlose Verhaltensweisen, verbale Entgleisungen – auch am Telefon – sowie ehrverletzende oder unwahre öffentliche Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien oder auf Bewertungsportalen, zerstören das für eine ärztliche Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis.

Ein derartiges Verhalten werden wir nicht akzeptieren. In diesen Fällen werden wir das Behandlungsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – mit sofortiger Wirkung beenden. 

Bitte kommen Sie GRUNDSÄTZLICH NICHT OHNE VORHERIGE TELEFONISCHE ANMELDUNG in die Praxis.

Verstanden

Notfälle!

Bei Nasenbluten, verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern und bei Atemnot wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst (112) bzw. an die nächstgelegene HNO-Klinik.

Verstanden
Grundsätzlich nur nach telefonischer Anmeldung montags bis freitags zwischen 08:00 und 09:00 Uhr.* Im Falle von Blutungen (z. B. Nasenbluten), Atemnot oder verschluckten Fremdkörpern wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Krankenhaus bzw. kontaktieren Sie die 112.
*Im Falle eines zu hohen Patientenaufkommens behalten wir uns vor, die Notfallsprechstunde vorzeitig zu beenden.
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