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Nächtliche Atemaussetzer/“Schlafapnoe-Syndrom“

Nächtliche Atemaussetzer/“Schlafapnoe-Syndrom“

Bei einem Schlafapnoe-Syndrom „OSA-Syndrom“ kommt es zu wiederkehrenden Atemaussetzern im Schlaf. Sie entstehen durch den Verschluss der oberen Atemwege und/oder durch eine Störung des zentral geregelten Atemantriebes. Eine Störung der „Schlafarchitektur“ ist die Folge.

Ein nicht erholsamer Schlaf kann zu Tagesmüdigkeit, Konzentrationsstörungen und zu„Sekundenschlaf“ führen. Auch andere Erkrankungen des Herzkreislauf-Systems, wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Arteriosklerose und ein damit verbundenes erhöhtes Schlaganfall-Risiko können die Folge sein.

Zur Abklärung eines Schlafapnoe-Syndroms erfolgt eine Befragung zu bestehenden Erkrankungen, Medikamenten und Schlafgewohnheiten. Untersucht werden anatomische Probleme im Hals-, Rachen-, und Kehlkopfbereich. Zusätzlich findet ein ambulantes Schlafscreening statt, bei dem wichtige Schlafparameter erhoben werden. Uns stehen mehrere Screenings-Geräte zur Verfügung.

Die Therapie erfolgt individuell je nach Befundkonstellation.

„Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“

Aktuelle Patienteninformation

Zum Schutz meiner Mitarbeiterinnen, bitte ich Sie eindringlich, auch bei verlängerten Wartezeiten auf einen Termin, höflich im Umgang mit meinem Team zu sein. Diskussionen über die Wartezeit in der Telefonleitung oder über eine für Sie ungünstige Terminvergabe sind nicht zielführend und kosten uns allen wichtige Zeit.

Ein vertrauensvolles und respektvolles Miteinander ist die unverzichtbare Grundlage jeder medizinischen Behandlung.

Beleidigungen, Bedrohungen, aggressive oder respektlose Verhaltensweisen, verbale Entgleisungen – auch am Telefon – sowie ehrverletzende oder unwahre öffentliche Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien oder auf Bewertungsportalen, zerstören das für eine ärztliche Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis.

Ein derartiges Verhalten werden wir nicht akzeptieren. In diesen Fällen werden wir das Behandlungsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – mit sofortiger Wirkung beenden. 

Bitte kommen Sie GRUNDSÄTZLICH NICHT OHNE VORHERIGE TELEFONISCHE ANMELDUNG in die Praxis.

„Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“

Verstanden

Notfälle!

Bei Nasenbluten, verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern und bei Atemnot wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst (112) bzw. an die nächstgelegene HNO-Klinik.

Verstanden
Grundsätzlich nur nach telefonischer Anmeldung montags bis freitags zwischen 08:00 und 09:00 Uhr.* Im Falle von Blutungen (z. B. Nasenbluten), Atemnot oder verschluckten Fremdkörpern wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Krankenhaus bzw. kontaktieren Sie die 112.
*Im Falle eines zu hohen Patientenaufkommens behalten wir uns vor, die Notfallsprechstunde vorzeitig zu beenden.
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