Hörminderung

Hörminderung

Als Hörminderung wird eine Verringerung des Hörvermögens bezeichnet. Man unterscheidet eine

  • Schallempfindungsschwerhörigkeit (hier ist die Hörschnecke, der Hörnerv oder andere Abschnitte der Hörbahn erkrankt),
  • eine Schallleitungsschwerhörigkeit (hier ist die Schall-Übertragung zum Innenohr gestört)
  • und eine kombinierte Schwerhörigkeit (Kombination einer Schallempfindungs- und einer Schallleitungsschwerhörigkeit).

Die Ursachen einer Hörminderung sind vielfältig und können mit audiometrischen Testverfahren (= Hörtests) untersucht werden.

Hörminderungen entwickeln sich häufig schleichend, können aber auch angeboren sein oder akut auftreten. Die häufigste Ursache einer Hörminderung im Kindesalter sind Paukenergüsse (= Flüssigkeitsansammlungen im Mittelohr). Bei älteren Menschen überwiegen die durch degenerative Vorgänge der Haarsinneszellen verursachten Schwerhörigkeiten (sog. „Altersschwerhörigkeit“). Aber auch eine Lärmbelastung am Arbeitsplatz kann zu einer Hörminderung, der sogenannten „berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit“, führen. Knall- und Explosionsgeschehen (z.B. Silvesterböller oder platzender Autoreifen) können das Ohr unmittelbar schädigen und müssen umgehend HNO-ärztlich untersucht und behandelt werden. Eine akute, einseitige Hörminderung kann z.B. auf einen Hörsturz hinweisen oder durch einen Ohrenschmalzpfropf ausgelöst werden. In Kombination mit akuten Drehschwindelattacken kann eine Erkrankung des Innenohres (M. Menière) vorliegen.

Hörsturz

Bei einem Hörsturz kommt es zu einer meist einseitigen, plötzlich auftretenden Hörminderung. Manchmal klagen Betroffene gleichzeitig über ein Ohrgeräusch (=Tinnitus). Das Hörvermögen kann dabei nur leicht beeinträchtigt sein, aber auch ein kompletter Hörverlust (= Ertaubung) ist möglich.

Die Ursachen eines Hörsturzes sind nicht eindeutig geklärt. Durchblutungsstörungen des Innenohres werden genauso diskutiert wie Entzündungen des Hörnervens. Ein kausaler Zusammenhang zwischen einem Hörsturz und Stress ist bislang unklar.

Ohrenschmerzen sind kein Symptom des Hörsturzes. Aber: Entzündungen des Gehörgangs oder des Mittelohres verursachen Schmerzen und eine Hörminderung. Zur Unterscheidung dieser verschiedenen Krankheitsbilder ist eine Untersuchung des Ohres und eine Hördiagnostik notwendig.

Nicht jede Hörminderung wird durch einen Hörsturz verursacht. Manchmal ist lediglich ein verstopfter Gehörgang verantwortlich, insbesondere dann, wenn die Hörminderung nach dem Duschen auftritt.

Die Kombination aus einer Hörminderung und Drehschwindelattacken kann auf eine Erkrankung des Innenohres, eines sogenannten M. Menière hinweisen.

Tinnitus

Das Wort „Tinnitus“ leitet sich vom lateinischen Verb „tinnire“ ab und bedeutet „klingeln“. Jedes Ohrgeräusch wird als Tinnitus bezeichnet. Tinnitus ist ein Symptom, das auf unterschiedliche Erkrankungen zurückzuführen ist. Betroffene hören Töne oder Geräusche, sind oft geräuschempfindlich und leiden teilweise unter Schlafstörungen. Die psychische Belastung durch eine bestehendes Ohrgeräusch kann unterschiedliche Ausmaße annehmen.

Man unterscheidet „subjektive“ und „objektive“ Ohrgeräusche. Ein subjektiver Tinnitus wird nur von der betroffenen Person wahrgenommen und ist die häufigste Art. Ursachen können z.B. Hörminderungen, ein Hörsturz, Stress, eine Lärmbelastung, Probleme der Halswirbelsäule oder des Kiefergelenkes sein.

Der seltene objektive Tinnitus entsteht durch eine tatsächlich vorhandene, physikalische Geräuschquelle. Mögliche Ursachen sind z.B. Blutgefäß-Tumore, eine Arteriosklerose der Halsgefäße, Herzfehler, krankhafte Verbindungen zwischen Blutgefäßen (sog. „AV-Fisteln“). Auch Zuckungen der Muskeln im Mittelohr oder der Gaumensegel-Muskulatur können Ohrgeräusche verursachen.

Zur Abklärung eines Tinnitus und zur Einleitung einer zielgerichteten Therapie ist die Untersuchung des Ohres, einschließlich einer Audiometrie (= Hördiagnostik) und ggf. auch bildgebender Verfahren, von entscheidender Bedeutung.

Aktuelle Patienteninformation

Der Bocholter Raum ist HNO-ärztlich unterversorgt. 4 der 6 bisher existierenden HNO-Praxen im Bereich Bocholt/Rhede/Vreden haben dauerhaft ohne Nachfolgeregelung geschlossen. Dadurch sehen wir uns vor die große Herausforderung gestellt, deutlich mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen. Dies führt zu erheblich längeren Wartezeiten auf einen Termin und in unseren 4 Telefonleitungen. Meine Mitarbeiterinnen bemühen sich stets, für Sie den bestmöglichen Termin zu finden.

Zum Schutz meiner Mitarbeiterinnen, bitte ich Sie eindringlich, auch bei verlängerten Wartezeiten auf einen Termin, höflich im Umgang mit meinem Team zu sein. Diskussionen über die Wartezeit in der Telefonleitung oder über eine für Sie ungünstige Terminvergabe sind nicht zielführend und kosten uns allen wichtige Zeit.

Ein vertrauensvolles und respektvolles Miteinander ist die unverzichtbare Grundlage jeder medizinischen Behandlung.

Beleidigungen, Bedrohungen, aggressive oder respektlose Verhaltensweisen, verbale Entgleisungen – auch am Telefon – sowie ehrverletzende oder unwahre öffentliche Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien oder auf Bewertungsportalen, zerstören das für eine ärztliche Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis.

Ein derartiges Verhalten werden wir nicht akzeptieren. In diesen Fällen werden wir das Behandlungsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – mit sofortiger Wirkung beenden. 

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Verstanden

Notfälle!

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